Was ist zu tun, wenn...
Was ist wenn...? Wir haben hier einen kleinen Katalog von Fragen zusammengestellt, die häufig gestellt werden. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich natürlich immer auch an unser Pfarrbüro oder unsere Seelsorger:innen wenden.
Taufe
Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten...
Wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind taufen lassen möchten, damit wird es in die Gemeinschaft der Christen aufgenommen.
Zur Planung der Taufe bitten wir Sie um frühzeitige Anmeldung im Pfarrbüro. Hier werden Ihnen die möglichen Tauftermine für die nächsten Monate genannt.
Zur Anmeldung der Taufe werden benötigt:
- Geburtsurkunde
- Taufanmeldung
- Einverständniserklärung
Die Taufpaten erklären sich bereit, Sie in der religiösen Erziehung des Kindes zu unterstützen. Daher muss ein Pate Mitglied der katholischen Kirche sein. Zudem müssen die Paten gefirmt sein.
Nach erfolgter Anmeldung wird mit einem der Geistlichen ein Termin für das Taufgepräch vereinbart.
Wie bekomme ich eine Patenbescheinigung?
Eine Patenbescheinigung erhalten Sie beim Pfarrbüro der Wohnortspfarrei des Paten, bzw. der Patin.
Wenn Sie aus unserer Gemeinde kommen und Pate werden, benötigen Sie, wenn die Taufe bei uns in der Pfarrei stattfindet, in der Regel keine Patenbescheinigung. Findet die Taufe an einem anderen Ort statt, nehmen Sie Kontakt zu unserem Pfarrbüro auf. Wir werden Ihnen dann eine Bescheinigung ausstellen.
Wenn Sie als Erwachsener getauft werden möchten...
Erwachsene, die den Wunsch haben, das Taufsakrament zu empfangen, wenden sich einfach an unser Pfarrbüro. Ein Priester wird dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen und alles weitere besprechen.
Die Vorbereitung auf die Taufe geschieht dann ganz individuell auf Sie zugeschnitten und in der Regel in Einzelgesprächen.
Was brauche ich zur Feier der Taufe?
Die Feier der Taufe wird ein Priester mit Ihnen in einem Gespräch vor der Taufe besprechen.
Für die Taufe werden Paten benötigt. Diese haben die Aufgabe gemeinsam mit den Eltern Glaubenszeugen für das getaufte Kind zu sein. Es braucht mindestens einen Taufpaten, dieser muss katholisch und gefirmt sein. Taufzeuge kann auch ein Christ einer anderen Konfession sein. Eine Person die nicht getauft oder aus der Kirche ausgetreten ist, kann kein Taufpate oder Taufzeuge sein. Taufzeugen haben dieselbe Aufgabe wie auch die Taufpaten.
Außerdem benötigen Sie eine Taufkerze und ein Taufgewand/Taufkleid. Taufkerzen sind in der Regel in Buchhandlungen erhältlich. Taufkleider finden Sie in Geschäften für Kinderbekleidung.
Erstkommunion / Eucharistie
Wenn Ihr Kind zur Erstkommunion kommt...
In unserer Gemeinde werden die Kinder des 3. Schuljahres zur Erstkommunion geführt. Die Eltern werden durch eine persönliche Einladung über den Beginn der Vorbereitung informiert.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Pfarrbüro.
Firmung
Wenn ich als Jugendlicher das Sakrament der Firmung empfangen möchte...
Das Sakrament der Firmung wird in unserer Pfarrgemeinde den Jugendlichen des 10. Schuljahres gespendet. Vor der Firmung gibt es eine Vorbereitung, die jedes Jahr ein bisschen anders ist. Durch ein persönliches Anschreiben werden alle Jugendlichen über den Beginn des Firmkurses und den Ablauf informiert. Sie melden sich selber persönlich an.
Firmfeiern finden in unserer Gemeinde in der Regel jedes Jahr in der zweiten Jahreshälfte statt.
Bei Fragen zur Firmung wende dich gerne an unser Pfarrbüro.
Wenn ich als Erwachsener gefirmt werden möchte...
Erwachsene, die den Wunsch haben, das Firmsakrament zu empfangen, können sich bei unserem Pfarrbüro melden. Ein Priester wird dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen und alles Weitere individuell mit Ihnen vorbereiten.
Wer kann Firmpate werden?
Der Firmpate muss katholisch sein. Der Firmpate soll dem Firmling in Fragen des Glaubens zur Seite stehen, deshalb muss er selber das Sakrament der Firmung empfangen haben. Die Eltern können nicht gleichzeitig Firmpaten sein. Wenn sich kein Firmpate findet, melden Sie sich im Pfarrbüro, damit wir dann mit Ihnen gemeinsam eine Lösung finden werden.
Sakrament der Versöhnung / Beichte
Wenn Sie beichten möchten...
Wenn Sie das Sakrament der Versöhnung empfangen möchten, können Sie dies jeden Samstag um 16 Uhr in der St. Marien Kirche tun. Darüberhinaus können Sie gerne jederzeit einen der Priester ansprechen und um ein individuelles Beichtgespräch bitten.
Vor den großen Feiertagen werden weitere Beichttermine eingerichtet, bei denen Sie ggf. auch zusätzlich bei fremden Beichtväter die Beichte ablegen können. Diese Termine werden jeweils rechtzeitig über die Pfarrnachrichten bekannt gegeben.
Wenn Sie eine Bußandacht besuchen möchten...
Vor Weihnachten und Ostern bieten wir jeweils an einem Sonntagabend in der Friesoyther St.-Marien-Kirche eine Bußandacht an. Im Anschluss besteht auch die Möglichkeit das Sakrament der Versöhnung (die Beichte) zu empfangen. Die aktuellen Termine entnehmen Sie bitten den Pfarrnachrichten in der Advents- und Fastenzeit.
Ehe
Wenn Sie heiraten möchten...
Wir freuen uns mit Ihnen, dass Sie den Bund der Ehe auch vor Gott in der Kirche schließen möchten. Ein solches Fest bedarf der guten Vorbereitung, vieles muss bedacht, organisiert und entschieden werden. Damit dieses gelingt, möchten wir Ihnen gerne helfen. Setzen Sie sich möglichst frühzeitig wegen eines Trautermins mit dem Pfarrbüro in Verbindung.
Trauungen sind in den Kirchen unserer Gemeinde möglich:
- Freitags um 17.00 Uhr
- Samstags um 15.00 Uhr
Für die Traugespräche und die Aufnahme des Ehevorbereitungsprotokolls benötigen wir folgende Unterlagen:
- Taufschein (falls Sie nicht in unserer Pfarrgemeinde getauft wurden), nicht älter als ein halbes Jahr
- Standesamtliche Heiratsurkunde und Stammbuch (falls die standesamtliche Trauung bereits stattgefunden hat)
Wir legen Ihnen auch die Teilnahme an einem Ehevorbereitungskurs ans Herz. Informationen dazu erhalten Sie im Pfarrbüro oder auf unserer Seite zur Eheschließung.
Wenn Sie ein Ehejubiläum feiern möchten...
Hochzeitsjubiläen sind Feste, die an den Hochzeitstag erinnern sollen. Sie bieten die Gelegenheit, sich zu besinnen und freudig an das Fest anzuknüpfen.
Sollten Sie den Wunsch haben, einen Gottesdienst mit in die Feier einzubeziehen, sprechen Sie bitte rechtzeitig einen Termin mit dem Pfarrbüro ab.
Als mögliche Uhrzeiten für Gottesdienste zu Ehejubiläen bieten wir Ihnen an: - Freitags um 17.00 Uhr - Samstags um 15.00 Uhr, oder in den Vorabendmessen
Krankheit / Tod
Wenn ein Mitglied Ihrer Familie erkrankt ist...
Krankheiten bedrohen unser Leben und nehmen uns die Kraft. Das Sakrament der Krankensalbung ist eine Hilfe, das Vertrauen in Gott zu stärken und sich seiner Hand ganz und gar anzuvertrauen. In diesem Sakrament wird dem Kranken Gottes Liebe und sein Heil zugesprochen.
Es empfiehlt sich, mit einem Seelsorger Kontakt aufzunehmen, wenn ein Angehöriger schwer erkrankt ist, und dann einen Termin zu vereinbaren. Schön ist es, wenn an der Feier der Krankensalbung auch die Familie teilnehmen kann.
Wenden Sie sich einfach an unsere Notfallnummer.
Wenn Sie nicht mehr am Gottesdienst teilnehmen können...
Für alle Gemeindemitglieder, die selbst nicht mehr am Gemeindegottesdienst teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, die Hl. Kommunion auch zu Hause gereicht zu bekommen. Einmal im Monat bieten wir die Krankenkommunion zu Hause an. Wer die Krankenkommunion empfangen möchte, melde sich bitte bei Pastoralreferentin Hedwig Sänger.
Regelmäßig werden auch Krankensalbungsgottesdienste in den Kapellen der sozialen Einrichtungen angeboten. Die Termine dazu entnehmen Sie bitten den aktuellen Ankündigungen.
Eine Möglichkeit am Gemeindegottesdienst teilzunehmen bietet auch unser Livestream. Alle Gottesdienste aus der St. Marien Kirche in Friesoythe werden über Youtube live übertragen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Wenn ein Familienmitglied im Sterben liegt oder verstorben ist...
Wenn Sie möchten, dass ein Priester zu Ihnen nach Hause kommt und die verstorbene Person segnet, benachrichtigen Sie uns gerne über die Notfallnummer. Unter dieser Nummer ist jederzeit ein Seelsorger zu erreichen.
Nehmen Sie in Ruhe Abschied von Ihrem Verstorbenen. Weitere Information finden Sie auf der Seite der Notfallnummer.
Wenn ich ein Seelenamt für eine verstorbene Person feiern möchte...
Seelenämter (beispielsweise nach sechs Wochen oder einem oder mehreren Jahren) können Sie über das Pfarrbüro anmelden. Die Seelenämter feiern wir in unserer Pfarrei in unseren regulären Gemeindegottesdiensten am Wochenende. In diesen Gottesdiensten beten wir noch einmal bewusst in ihren Anliegen, bzw. für die verstorbene Person. Da wir Seelenämter in unseren regulären Gottesdiensten feiern, kann es vorkommen, dass in einem Gottesdienst mehrere Anliegen aufgenommen werden. Außerdem wird der Gottessdienst nicht ganz individuell auf Sie zugeschnitten sein, wir nehmen aber Ihre Anliegen ganz besonders mit in unsere Gottesdienste. Unsere Beerdigungen sind natürlich ganz individuell auf Sie zugeschnitten.
Segnung
Wenn Sie Andachtsgegenstände gesegnet haben möchten...
Es ist ein guter und alter Brauch Rosenkränze, Kreuzketten, Kerzen, Gebetbücher oder andere sakralen Gegenstände segnen zu lassen. Sie werden oft zur Taufe, Erstkommunion oder zur Firmung verschenkt.
Haben Sie den Wunsch, einen Gegenstand segnen zu lassen, kann das von dem Priester nach der Feier der Heiligen Messe geschehen. Gehen Sie dazu einfach in die Sakristei und sprechen uns an.
Oder Sie können die Gegenstände im Pfarrbüro abgeben und nach erfolgter Segnung wieder abholen.
Wenn Sie Ihr Haus / Ihre Wohnung segnen lassen möchten...
Wenn Sie gebaut haben oder in eine neue Wohnung umgezogen sind, möchten Sie vielleicht Ihr neues Haus oder Ihre Wohnung unter den Segen Gottes stellen. Die Priester kommen gerne zu Ihnen. Melden Sie sich für eine Terminabsprache bitte im Pfarrbüro.
Wenn Sie einen persönlichen Segen empfangen wollen...
Es ist gut, den Segen Gottes zugesprochen zu bekommen. In bestimmten Lebenslagen (bspw. vor einer Reise, einer Prüfung, anderen wichtigen Ereignissen, oder Lebensabschnitten) ist es gut diesen Segen noch einmal auf ganz individuelle Weise zu empfangen. Wenn Sie einen persönlichen Segen empfangen wollen, sprechen Sie gerne einen der Priester nach der Messe an oder nehmen Sie Kontakt mit ihm auf. Sie können auch über das Pfarrbüro einen Termin mit einem Priester vereinbaren.
Kircheneintritt
Wenn Sie wieder Mitglied der kath. Kirche werden möchten...
Sie sind aus der Kirche ausgetreten und wollen wieder eintreten? Herzlich willkommen!
Vereinbaren Sie bitte über das Pfarrbüro mit einem der Priester einen Gesprächstermin. Danach wird ein Antrag an das Bischöfl. Münstersche Offizialat gestellt. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Austrittserklärung
- Taufbescheinigung oder Datum der Taufe
Wenn Sie in die kath. Kirche eintreten möchten...
Wir freuen uns, dass Sie in der katholischen Kirche eine neue geistliche Heimat finden möchten, sei es, dass sie bislang noch keiner oder auch einer anderen Glaubensgemeinschaft angehört haben.
Vereinbaren Sie bitte über das Pfarrbüro mit einem der Geistlichen einen Gesprächstermin. Gemeinsam mit Ihnen gehen wir den Weg zur Vorbereitung auf den Empfang der Sakramente.
Wenn Sie bereits christlich getauft sind, benötigen wir von Ihnen eine Taufbescheinigung. Diese erhalten Sie im Gemeindebüro ihrer bisherigen Gemeinde.
Berufe und Berufung in der Kirche
Wenn Sie sich für einen Beruf in der Kirche interessieren...
Es gibt viele Berufe in der Kirche z. B. Küster/-in, Kirchenmusiker/-in, Pfarrsekretär/-in oder Pastoralreferent(-in), um nur ein paar Beispiele zu nennen. Wenn Sie sich für einen kirchlichen Beruf interessieren, oder ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvieren möchten, können Sie sich gerne im Pfarrbüro melden. Im Anschluss wird der Pfarrer dann mit Ihnen ein Gespräch vereinbaren.
Für eine schnelle Antwort lesen Sie auch gerne die Seite der
Diözesanstelle Münster für Berufe der Kirche.
Wenn Sie überlegen Diakon oder Priester zu werden...
Wenn Sie sich berufen fühlen, Diakon oder Priester zu werden, können Sie ganz unverbindlich um ein Gespräch mit einem Priester bitten. Dazu können Sie direkt mit ihm Kontakt aufnehmen oder über das Pfarrbüro anfragen. Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, kann ein solches Gespräch helfen. In dem Gespräch geht es darum gemeinsam zu schauen, ob es ihr Weg sein könnte, es ist also vollkommen ergebnisoffen. Außerdem fällt es natürlich unter das Seelsorgsgeheimnis, der betreffene Priester darf also ohne Ihre Einverständnis niemanden von Ihren Fragen erzählen.
Folgende Internetseiten könnten ebenfalls hilfreich sein:
Gespräche
Wenn Sie mal ein Gespräch führen möchten...
Unsere Seelsorger:innen stehen natürlich stets zu Gesprächen zur Verfügung. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf (entweder direkt oder über das Pfarrbüro). Die Gespräche stehen natürlich unter dem Seelsorgsgeheimnis und dürfen von unseren Seelsorger:innen nicht weiter erzählt werden. Wenn Sie also Sorgen, Fragen, Nöte haben, sprechen Sie uns gerne an.
Um 15.00 Uhr ist in der St.Marien Kirche in Friesoythe während der Beichtzeit auch immer ein Priester erreichbar. Bei einem längeren Gespräch empfiehlt es sich aber einen Termin auszumachen, damit der betreffende Seelsorger sich auch ausreichend Zeit für Ihr Anliegen nehmen kann.
Wenn Sie Glaubenszweifel oder -fragen haben oder geistliche Begleitung wünschen...
Zweifel und Fragen sind ein wichtiger Teil des christlichen Glaubenslebens und der Glaubensentwicklung. Sprechen Sie für ein Gespräch gerne einen Seelsorger an, oder vereinbaren einen Termin über das Pfarrbüro.
Eine besondere Form des Gesprächs ist die sogenannte geistliche Begleitung, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken kann. Geistliche Begleitung ist ein Dienst der Kirche am einzelnen Menschen. Sie hilft, dass ein Christ in seiner Beziehung zu Gott wachsen kann und unterstützt ihn auf seinem Lebensweg. Alle Themen und Fragen, die damit zusammenhängen, können in der Geistlichen Begleitung zur Sprache kommen. Dazu trifft sich der Einzelne in vereinbarten regelmäßigen Abständen mit einem Begleiter/einer Begleiterin. Geistliche Begleitung ist nicht gleichzusetzen mit Glaubensunterweisung, Therapie, Supervision oder Beichte.
Weitere Fragen
Ich habe weitere Fragen, die hier nicht beantwortet werden...
Für viele weitere Fragen zum allgemeinen Kirchenrecht in den Bereichen Taufe, Firmung, Ehe sowie Kircheneintritt/Kirchenaustritt wird Ihnen auf die Schnelle auch die Internetseite des Bischöflich Münsterschen Offizialats (BMO) weiterhelfen.
Natürlich können Sie aber auch gerne das persönliche Gespräch mit unseren Seelsorgern aufsuchen. Melden Sie sich dazu einfach persönlich bei einem der Seelsorger oder im Pfarrbüro.